Eine Fahrzeuginspektion ist eine komplexe Angelegenheit. Unterschiedliche Pkw benötigen eine unterschiedliche technische Werkstattausrüstung zum Auslesen der Fahrzeugdaten und unterschiedliche technische Informationen. Wir verfügen über alle Möglichkeiten, Inspektionen nach Herstellervorgaben durchzuführen – und zwar an allen Marken und Modellen aller Baujahre.
Mobilitätsgarantie bei KFZ-Mandok
Zusätzlich erhalten Sie zu jeder bei uns durchgeführten Inspektion auf Wunsch eine Mobilitätsgarantie, damit Sie sicher mobil bleiben. Die Mobilitätsgarantie gilt für alle von uns ausgeführten Inspektionen.
Inspektion von neuen Fahrzeugen innerhalb der Gewährleistung
Oftmals vermitteln schwammig formulierte Regeln oder gar mehr oder weniger eindeutige Aufkleber auf der Bordmappe den Neuwagenkäufern, dass sie ihre Inspektionen ausschließlich in den werkseigenen Servicebetrieben oder Werkstätten durchführen lassen dürfen. Andernfalls würden die Kunden ihre Garantieansprüche verlieren.
Dem ist aber definitiv nicht so, denn auch bei Durchführung der Arbeiten in freien und nicht markengebundenen Betrieben bleiben sämtliche Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung erhalten.
Das hat die zuständige EU-Kommission bereits im Jahr 2010 entsprechend geregelt. Anders lautende Vorschriften sind nicht nur ungültig, sondern verstoßen auch gegen geltendes Recht. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) geht mittlerweile mit einstweiligen Verfügungen gegen solche Vorgaben vor.
Ganz wichtig ist allerdings, dass die entsprechenden Arbeiten gemäß der Vorgaben und Richtlinien der einzelnen Hersteller durchgeführt werden. Dass dies auch tatsächlich eingehalten wurde, sollte zur Sicherheit auch auf der Kundenrechnung vermerkt sein. In diesem Fall darf übrigens auch das zum Fahrzeug gehörende Serviceheft abgestempelt werden, in dem die Nachweise der regelmäßigen Wartung eingetragen werden. Mit Rechnung und Serviceheft kann die ordnungsgemäße Ausführung gegenüber dem Hersteller belegt werden, der dann die Leistungen gemäß Garantie und Gewährleistung nicht verweigern darf. Dies gilt übrigens auch bei einer sogenannten Garantieverlängerung.